BURA

„Schau ma mal.“

Die österreichischen Radiologinnen und Radiologen sorgen für Überblick: Mit genauem Auge machen sie im Zuge einer Untersuchung bis zu mehrere tausend Bilder und verdichten diese Informationen für die Patientinnen und Patienten sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte.

Die Bundesfachgruppe Radiologie (BURA) vertritt als beratendes Gremium der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) die österreichischen Radiologinnen und Radiologen. So sind wir zum Beispiel in die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Veränderungen von Ausbildungsordnungen involviert.

Auf unserer Website finden Sie Informationen über

  • die neuesten Entwicklungen im Bereich Radiologie,
  • die BURA und ihre Tätigkeitsfelder,
  • die radiologischen Untersuchungsverfahren und das grundsätzliche Funktionsprinzip der für die bildgebende Diagnostik zur Verfügung stehenden Technik sowie
  • das Qualitätsmanagement im Bereich Radiologie.

 

Neue Richtlinie im Strahlenschutz: Strahlenschutzmittel bei Röntgen- und CT-Untersuchungen nicht mehr erforderlich

Die Zeiten ändern sich, und mit ihnen verändern sich auch bewährte Praktiken in der Radiologie. Die jüngsten Entwicklungen in der Anwendung von Strahlenschutzmitteln bei Röntgenuntersuchungen werfen ein neues Licht auf den Schutz von Patient:innen und medizinischem Personal. In diesem News-Beitrag erfahren Sie mehr über die neuesten Empfehlungen und internationalen Entwicklungen im Bereich des Strahlenschutzes.

Gemeinsame Empfehlungen in Österreich

Renommierte Organisationen in Österreich haben sich zusammengeschlossen, um klare Empfehlungen im Bereich des Strahlenschutzes abzugeben. Dazu neben gehören neben der BURA:

  • Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP)
  • Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich (rtaustria)
  • Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ)
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Diese Empfehlungen basieren auf internationalen Entwicklungen und legen fest, dass das Anlegen von Strahlenschutzmitteln wie Bleischürzen bei Röntgenuntersuchungen an Patient:innen nicht mehr empfohlen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Empfehlung keine Auswirkungen auf die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für exponiertes medizinisches Personal und unterstützendes Personal hat.

Warum diese Veränderung?

Die Empfehlung, auf das Anlegen von Strahlenschutzmitteln bei Patient:innen zu verzichten, beruht auf einer Vielzahl von Gründen. Einmal ermöglicht der technischer Fortschritt moderne Röntgengeräte und Detektoren und so eine erhebliche Dosisreduktion bei allen radiologischen Verfahren. Außerdem werden Techniken zur Dosisreduktion, wie Protokolloptimierung, Patientenpositionierung und die Anpassung des Strahlungsfelds, verstärkt eingesetzt, und die Verfahren dadurch optimiert.

Vergleicht man die Effektivität von Strahlenschutzmaßnahmen, dann stellt sich die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patient:innen als weniger effektiv heraus. Darüber hinaus variiert die Anatomie der Patient:innen erheblich, was die Treffsicherheit von Strahlenschutzmitteln beeinträchtigt.
Strahlenschutzmittel können einen falschen Eindruck von Schutz vermitteln, der in Wirklichkeit nicht signifikant zur Dosisreduktion beiträgt.

Ein Blick in die Zukunft

Die Änderung der Empfehlungen im Strahlenschutz spiegelt den Fortschritt in der Medizintechnologie und die kontinuierliche Optimierung von Verfahren wider. Die Sicherheit von Patient:innen und medizinischem Personal hat oberste Priorität, und diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, die Strahlenexposition auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei radiologischen Verfahren, mit Ausnahme von Dentalröntgen, ist die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patient:innen in Österreich nicht mehr erforderlich. Diese Maßnahme setzt europäische Standards im Strahlenschutz um und trägt zur Sicherheit und Effizienz in der Radiologie bei.

Insgesamt zeigt diese Entwicklung, wie die Radiologie sich kontinuierlich weiterentwickelt, um die besten Standards im Gesundheitswesen zu gewährleisten und gleichzeitig den Strahlenschutz zu optimieren.